Radwege in Chemnitz
04.08.2017 | Reichenhainer Straße (Schutzstreifen)
♦ Auch hier war man kreativ. 
♦ Zu beachten: Ein 'Schutzstreifchen' bietet nicht ausreichenden Sicherheitsabstand beim Überholen durch KfZ. Dass kann nur ein Radfahrstreifen, der deswegen deutlich breiter ist. Die >1.5m Überholabstand sind also immer einzuhalten, auch wenn die Strichline etwas anderes suggeriert. Wenn das wegen der Mittelinsel nicht geht, darf nicht überholt werden. 
♦ Den Rest der Beschilderung räumt man hoffentlich noch weg. 
* Tags: Beschaffenheit, Unrat
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