Radwege in Chemnitz
04.08.2017 | Reichenhainer Straße (Schutzstreifen)
♦ Auch hier war man kreativ.
♦ Zu beachten: Ein 'Schutzstreifchen' bietet nicht ausreichenden Sicherheitsabstand beim Überholen durch KfZ. Dass kann nur ein Radfahrstreifen, der deswegen deutlich breiter ist. Die >1.5m Überholabstand sind also immer einzuhalten, auch wenn die Strichline etwas anderes suggeriert. Wenn das wegen der Mittelinsel nicht geht, darf nicht überholt werden.
♦ Den Rest der Beschilderung räumt man hoffentlich noch weg.
* Tags: Beschaffenheit, Unrat
* Kommentare:
Noch keiner.