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Radwege in Chemnitz

30.07.2013 | Zschopauer Straße (Schutzstreifen)
Ausgerechnet an der schmalsten Stelle des 'Schutzstreifens' wird auch noch besonders eng geparkt. Die ständige Rechtssprechung verlangt ca. 1 - 1.5m Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen, um im Falle eines Unfalles schuldfrei zu bleiben. Dem gegenüber verlangt der Bußgeldkatalog der StVO mindestens 15€ (und in Stufen Behinderung 20€, Gefäehrdung 25€ und Unfall 30€) bei Nichtbenutzung des Schutzstreifens. Was hat Vorrang?
* Tags: Falschparker
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