Vor vielen Jahren fiel hier das Blauschild. Das bleibt dann wohl ein 'anderer Radweg'.
Interessant nun auf der gegenüberliegenden Seite eine angeordnete Benutzungspflicht. Muss man jetzt die vierspurige Straße überqueren, um diesen Hohn von 'Radweg' zu benutzen?
In Gegenrichtung soll man dann offenbar ebenfalls auf die Fahrbahn. Fahrend oder schiebend, weil hier gilt zweifelsohne §25(2).