Radwege in Chemnitz
30.07.2013 | Rosenhof
Damit stellt sich wieder die Frage: Wie ist rechtlich zu bewerten, wenn ein zusammenhängendes Gebiet als Fußgängerzone ausgeschrieben ist, die grundsätzlich mit Radfahrer frei gekennzeichnet wurde und (je nach Situation) mal ein einziges Radfahrer frei gestrichen wurde, nur noch wenige Radfahrer frei vorhanden sind oder (wie hier) es Zugänge gibt, wo es gar kein Radfahrer frei gibt.


Hatte letztlich die Gelegenheit mit ein paar dort zufällig stehenden Polizisten zu reden. Man war der Ansicht, dass das einfach nur das falsche Schild sei und es sehrwohl da erlaubt sein sollte, mit dem Rad lang zu fahren. Aber das ist natürlich auch nur eine Einzelmeinung.