Die Benutzungspflicht gilt noch immer.
Aber die Verbote sind weg!
Offensichtlich geht man ja auch davon aus, dass da ein Radfahrer fahren kann - wieso auch nicht. Die Schaltzeiten sind identisch zur eigentlichen Ampel.
Dieses Schild ist wahrscheinlich noch ein wenig länger gemietet.
Die Absperrung wohl nicht.