Radwege in Chemnitz

04.08.2017 | Reichenhainer Straße (Schutzstreifen)
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Auch hier war man kreativ.
Zu beachten: Ein 'Schutzstreifchen' bietet nicht ausreichenden Sicherheitsabstand beim Überholen durch KfZ. Dass kann nur ein Radfahrstreifen, der deswegen deutlich breiter ist. Die >1.5m Überholabstand sind also immer einzuhalten, auch wenn die Strichline etwas anderes suggeriert. Wenn das wegen der Mittelinsel nicht geht, darf nicht überholt werden.
Den Rest der Beschilderung räumt man hoffentlich noch weg.
* Tags: Beschaffenheit, Unrat
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