Radwege in Chemnitz

19.04.2008 | Brückenstraße (Radweg)
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Wer sieht das Schild?
Dieses da!
Genau! Das! Nur in welche Richtung gilt es? Nach links, nach rechts oder geradeaus? Wahrscheinlich war mal nach rechts gemeint.
Und das? Gilt das nun auch 'verkehrt' herum? Oder schon in Blickrichtung?
Alles unerhebliche Spitzfindigkeiten? Schön wärs? An dieser Stelle wurde vor wenigen Tagen ein 20 jähriger Junge von einem LKW erfasst und tödlich verletzt.
Der LKW kam (in Blickrichtung) von rechts aus einer Ausfahrt. Der Radfahrer kam von vorn. Also offenbar auf der linken Seite. Nur war das verboten oder erlaubt? Das Schild von weiter vorn lässt letzteres vermuten, wenn man schaut, wie die Umgebung beschildert ist.
So konnte der LKW-Fahrer den Radweg in etwa einsehen.
So sieht das einen Block weiter vorn aus. In Sichtrichtung keine Sperrscheibe - wozu auch Radwege enden doch an Kreuzungen.
Aber in Richtung Querstraße ist sehrwohl ein Z.254. Also Durchfahren doch erlaubt, wenn das fehlt? Eigentlich nicht. Wusste das der Junge?
Und noch ein Stück weiter vorn wird man derart weggewiesen.
Seitenwechsel oder nicht? Der Junge hat mit 'oder nicht' geantwortet. Die Antwort war falsch.
* Tags: Beschilderung
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