Grundgesetzpiraten
Vier Monate war nun das Leben der 24 Besatzungsmitglieder der Hansa Stavanger in den Medien zu verfolgen. Eigentlich als ganz normaler Containerfrachter zwischen den VAR und Kenia unterwegs, wurde es eine Tagesreise vor seinem Ziel von Piraten abgefangen. Nichts ungewöhnliches in heutigen Zeiten. Nun ist das Schiff wieder frei und die Politik kann den Fall nach belieben instrumentalisieren.Ein kleines Geplänkel lieferten sich das Innenministerium und das Verteidigungsministerium bereits kurz nach der Entführung. Eigentlich sollte die GSG 9 - eine Spezialeinheit der Bundespolizei, die genau für derartige Situationen geschaffen worden war - einen Befreiungsversuch wagen. Allerdings ist die Bundsmarine mit verschiedenen Einheiten vor Ort und beanspruchte auch die Führung dieses Einsatzes für sich. Der Einsatz wurde in letzter Minute abgebrochen. Eine kleine Behördezickerei auf Kosten der Menschen auf dem Schiff.
Nun ist das Schiff bekanntermaßen wieder frei. Knapp 3 $ Lösegeld wurden gezahlt. Kein schlechtes Einkommen für ein paar ehemalige Fischer. Wenngleich auch ziemlich riskant und auch nicht unbedingt zivilisiert.
Aber was bleibt den Leuten auch übrig. Somalia und viele andere Länder in der Region sind nicht wirklich für ihre starke Wirtschaft bekannt. Und auch die Landwirtschaft hat nicht nur unter den natürlichen Bedingungen zu leiden, sondern auch Bürger- und Stammeskriege aus verschiedenen Ursachen - u.A. auch der Kolonialzeit unter europäischen Herrschern. Was bliebt, war für viele Jahre die Fischerei. Das funktionierte auch ganz gut, bis unsere Fabrikschiffe das Meer praktisch leergesiebt haben. Folglich war auch die letzte Einkommens- und Nahrungsquelle vernichtet.
Was bleibt also den Menschen, als sich zu nehmen, was ihnen in den prall gefüllten Containerdampfern direkt vor der Nase vorbeigefahren wird? Die machen das sicher nicht aus Freude an der Arbeit: es ist lebensgefährlich.
Vernünftige Politik würde sich also folglich darum kümmern, die Menschen auf dem Land wieder in ein zivilisiertes Leben zu bringen. An diverse militärische Versuche kann man sich ja noch ganz gut erinnern. Erfolgreich waren die offensichtlich aber nicht.
Jetzt aber wieder zur Innenpolitik. Insbesondere die hessische Verlegenheitslösung auf der Hardthöhe hat eine uralte konservative Idee mal wieder ausgegraben: Die Aufgabenteilung zwischen Polizei und Armee muss dringend neu geregelt werden. Selbstverständlich mit einer Änderung des Grundgesetzes. Und wenn wir da schon dabei sind, der Bundeswehr polizeiliche Aufgaben zu übertragen - weil nichts anderes ist die Verfolgung von Straftätern - dann will man das natürlich auch gleich auf das Inland ausdehnen. So mal nebenbei und irgendwie verklausuliert, damit es bloß keinem so richtig auffällt.
Ich bin mir mittlerweile sicher, die Politiker haben ziemlich viel Angst vorm Volk. Insbesondere Artikel 20 (4) scheint in Zeiten von Hartz-IV sanktionierte Zwangsarbeit für schlaflose Nächte zu sorgen.
Bei einer Verfassungsänderung selbst würde aber auch das Verfassungsgericht machtlos sein. Man kann da nur hoffen, dass die Jungschen Wunschträume Wahlkampfgepolter bleiben, aber niemals eine entsprechende 2/3-Mehrheit finden. Mit einer CDU 2.0 (formerly known as SPD) kann man sich da aber nicht so sicher sein. In ihrer irrigen Annahme, der CDU Konkurrenz zu machen zu können, in dem sie CDU-Positionen 1:1 übernimmt und nochmal 50% oben auf legt, wird sie grandios scheitern, aber bis zu ihrem endgültigen Ende kann sie noch viel Schaden anrichten. Gerade im Todeskampf entstehen da ungeahnt Kräfte.
Auch aus der EU wird man nicht viel Hilfe zu erwarten haben. Wenn dann der neue EU-Vertrag in Kraft ist, wird es legal sein für die Behörden, jemanden zu töten, um damit "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“ (Schlussakte des Vertrags über eine Verfassung für Europa, ERLÄUTERUNGEN ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE, Artikel 2, Seite 435).
Selbst dem Verfassungsgericht droht ernste Gefahr. Hat es noch kürzlich für sich beschlossen, die Oberhoheit über die Auslegung des Grundgesetzes zu bewahren, so fordern jetzt schon "hochrangige Juristen", das Verfassungsgericht gesetzlich zu verpflichten, alle seine Entscheidungen vom EuGH absegnen zu lassen.
Als Vorwand wird genommen, dass die Bundesrepublik von der EU-Kommission verklagt werden könnte, wenn das BVerfG eine Entscheidung trifft, die EU-Recht widerspricht (jedoch konform zum Grundgesetz ist). An dieser Stelle erinnern wir und noch einmal kurz, wie EU-Recht weitgehend entsteht: Die Regierungsvertreter im Rat segnen ihre Ideen ab ohne die jeweiligen gesetzsgebenden Volksvertretungen in ihrem Land um Zustimmnung fragen zu müssen.
Die "hochrangigen Juristen" waren übrigens Vertreter Deutschlands in der Verhandlungsrunde für den EU-Vertrag. Logisch, dass sie sich für "ihr Baby" möglichst scharfe Zähne wünschen.
Kein Kommentar