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in Chemnitz
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Radwege in Chemnitz

12.05.2012 | Zschopauer Straße (Schutzstreifen)
Und nun die Gegenrichtung. Hier mit Parkstreifen (vermutlich der eigentliche Grund der Malerei-Aktion.
1.60m von linker Linie bis rechter Linie (jeweils linker Rand)
Man kann sich gut vorstellen, bis wohin da eine offene Autotüre reicht.
Und das sieht nicht nur schmaler aus. Das ist es auch. 1.40m
Eine optische Täuschung?
Erstmal wieder 1.50m
In der Tat keine Täuschung: Sage und schreibe 1.15m. Und weitere 66cm Sicherheitsabstand.
Man hätte ja auch auf 10m Parkplätze verzichten können und da wenigstens bei 1.50 bleiben können. Aber darum gings ja nicht.
Danach sogar 1.65m. Rekord! Man sollte sich aber nicht täuschen lassen. Mindestbreite für einen Radfahrstreifen ist 1.85m. Das wird hier nirgendwo erreicht. Radfahrstreifen in Mindestbreite sind gerade so ausreichend für sicheres Radfahren bei parallelem Autoverkehr. Bei weniger Platz muss der Autofahrer zum Überholen ausscheren zum Überholen des Radfahrers, um legale Überholabstände zu gewährleisten! Ob das hier einer tut?
Und noch ein Blick auf den Sicherheitsabstand... 71cm.
* Tags: Beschaffenheit
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